Planung und Beratung

PLANUNG & BERATUNG

  • Von der Grundlagenermittlung bis zur schlüsselfertigen Übergabe
  • Im öffentlichen Bau sowie im Wohnungsbau, Gewerbebau und Industriebau
  • Als Neubau oder im Bereich der Altbausanierung
  • Komplett oder in Teilleistung
  • Technische und planerische Bestandsaufnahmen von Gebäuden
  • Finanzierungsberatung durch kompetente Partner
  • Eigenleistungsberatung und den vergünstigten Bezug von Baumaterialien
zu den Leistungsphasen

Bauplanung beschreibt einen Vorgang, bei dem ein Bauvorhaben gedanklich entwickelt und gestaltet wird. Diese gedanklichen Überlegungen werden in Architekturzeichnungen und Bauzeichnungen festgehalten. Dabei muss der örtliche Baugrund in seiner Form und Eigenschaft berücksichtigt werden. Die Umsetzbarkeit der Planung wird in Berechnungen nachgewiesen. Die Bauplanung ist der erste Abschnitt des Bauprozesses, wird jedoch auch noch während der Bauausführung weitergeführt. Sie ist Voraussetzung für die Genehmigung eines Bauvorhabens in Deutschland.

 

Bei der Bauplanung sind verschiedene rechtliche und technische Bestimmungen zu beachten. Ziel der Festsetzung baurechtlicher Bestimmungen sind die Gewährleistung von Sicherheit und Gebrauchstauglichkeit des Bauvorhabens. Der verantwortliche Planer hat die Bestimmungen, die im Baubereich auch Anerkannte Regeln der Technik genannt werden, zu berücksichtigen. Des Weiteren ist auch auf die Einhaltung von Verordnungen und Gesetzen (beispielsweise Baugesetzbuch, Bauordnung) zu achten.


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